Luftreinhaltung
Saubere Luft ist eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen. Der Schadstoffausstoß von Industrie und Gewerbe konnte in der Vergangenheit bereits erheblich reduziert werden, so dass die Betriebe im Verhältnis zu Verkehr und Gebäudeheizung die Luft untergeordnet belasten.
Der Gesetzgeber lässt in gewissem Umfang die Verschmutzung der Luft durch Abgase zu (Hausbrand, Verkehr Industrie usw.). Er hat aber Grenzwerte festgesetzt, in welchen Umfang dies geschehen darf (Messungen durch Kaminfeger, Abgassonderuntersuchung, TA-Luft). Die Einhaltung dieser Grenzwerte speziell in der Industrie wird u. a. durch immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren gewährleistet.
Sollten Sie sich dennoch einmal durch Abluft aus Industrie oder Gewerbe gestört fühlen, sei es durch Gerüche, Stäube oder sonstige unangenehme Abluftströme, können Sie sich an Ihr Landratsamt Heidenheim wenden.
Belästigung durch |
zuständige Behörde |
Industrie und Gewerbe |
Landratsamt Heidenheim |
private Feuerungs- / Heizungsanlagen |
Landratsamt Heidenheim;
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Grill / Lagerfeuer |
Ordnungsamt im Rathaus / Polizei |

