Beratung und Betreuung privater Waldeigentümer
Beratung des Privatwaldes
Betreuung des Privatwaldes
Technische Hilfe
Beratung und Betreuung privater Waldeigentümer
Das Landratsamt Heidenheim steht den Eigentümern von Kleinprivatwald beratend und betreuend zur Seite, um eine sachkundige Bewirtschaftung des Waldes zu gewährleisten.
Die Beratung im Privatwald hilft den Waldbesitzern, ihren Wald unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß zu bewirtschaften und die infrastrukturellen Leistungen des Waldes sicherzustellen. Beratung ist vor allem als Anleitung zur Selbsthilfe zu verstehen. Der Waldbesitzer soll Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, um seinen eigenen Wald sachkundig zu betreuen.
In Einzelgesprächen oder Waldbesitzerinformationsveranstaltungen werden folgende Themen behandelt:
- Waldbauliche Fragestellungen, z. B. zur Kulturbegründung oder Pflegemaßnahmen
- Forsttechnik, geeignete Arbeitsverfahren, Unfallverhütung
- Situation auf dem Holzmarkt, Hinweise zur Vermarktung der einzelnen Hölzer
- Fragen des Waldschutzes, d. h. Borkenkäfergefahr und integrierter Forstschutz
- Ökologische Bedeutung des Waldes und einzelner Waldbiotope
- Förderung waldbaulicher Maßnahmen
Weiter wird bei der Beratung auf die speziellen Bedürfnisse der Waldbesitzer eingegangen.
Ziel sind die Erhaltung und Verbesserung der Waldfunktionen, da sie dem Allgemeinwohl zugute kommen. Deshalb ist die Beratung kostenlos.
Betreuung des Privatwaldes:
Die Betreuung des Privatwaldes durch die Landesforstverwaltung ist kostenpflichtig, weil sie überwiegend Maßnahmen betrifft, die im betrieblichen Interesse des Waldbesitzers liegen.
(1) Die Betreuung von Betrieben ab 200 Hektar erstreckt sich auf folgende Bereiche:
1. forsttechnische Betriebsleitung in Form von Betriebsgutachten (Forsteinrichtung) und jährlichen Betriebsplänen,
2. forstlicher Revierdienst (Holzauszeichnen, Holzaufnahme, Anleitung und Überwachung von Holzeinschlagsunternehmern, usw.),
3. Wirtschaftsverwaltung (Holzverkauf, Vergabe von Forstbetriebsarbeiten, Abschluss von Lieferungsverträgen).
(2) Die fallweise Betreuung erfolgt in Forstbetrieben bis 200 Hektar und kann folgende Tätigkeiten umfassen:
1. Holzauszeichnen,
2. Organisation, Betreuung und Abrechnung von Holzerntemaßnahmen,
3. Holzaufnahme mit Holzlistendruck,
4. Holzverkauf,
5. Fakturierung,
6. haushaltstechnische Abwicklung von Gemeinschaftsverkäufen beziehungsweise Zuarbeit zur Geschäftsführung von Forstbetriebsgemeinschaften.
7. Sortierung von Wertholz
Das Landratsamt Heidenheim verkauft jährlich im Durchschnitt rund 10.000 fm Holz aus dem Kleinprivatwald.
Als weitere Dienstleistungen kommen Fortbildungsmaßnahmen für die Waldbesitzer und vor allem die Abwicklung von Fördermaßnahmen nach den Förderrichtlinien des Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum hinzu.
Technische Hilfe
Viele Waldbesitzer sind heute nicht mehr in der Lage, ihren Wald selbst zu bewirtschaften. Hier greift die technische Hilfe. Gegen Ersatz der entstehenden Kosten vermittelt der Fachbereich Forsten geeignete Unternehmer, die die notwendigen Tätigkeiten übernehmen und organisiert und koordiniert z.B. waldbesitzerübergreifende Vollerntereinsätze.


