Bewirtschaftung Kommunalwald
Forsttechnische Betriebsleitung
Forstlicher Revierdienst
Wirtschaftsverwaltung
Bewirtschaftung Kommunalwald
Die forsttechnische Betriebsleitung im Körperschaftswald wird vom Land ausgeübt (§47 LWaldG). Darüber hinaus kann die Kommune den Forstlichen Revierdienst und die Wirtschaftsverwaltung der unteren Forstbehörde übertragen. diese handelt gemäß den Zielvorgaben der Kommunen. die jährlichen Wirtschaftspläne werden dem Gemeinderat vorgelegt und von diesem beschlossen.
Forsttechnische Betriebsleitung
Im Kommunalwald wird die Forsttechnische Betriebsleitung von der unteren Forstbehörde unentgeltlich ausgeübt. Sie schließt planen, vorbereiten, koordinieren und überwachen sämtlicher Forstbetriebsarbeiten mit ein und hat sowohl die jährliche Betriebs- und Finanzplanung als auch die mittelfristige Planung (Standortskartierung und Forsteinrichtung) zum Inhalt.
Forstlicher Revierdienst
Der forstliche Revierdienst ist im Kommunalwald kostenpflichtig (Forstverwaltungskostenbeitrag), weil er überwiegend Maßnahmen betrifft, die im betrieblichen Interesse des Waldbesitzers liegen.
Diese Dienstleistung umfasst:
- Mitwirkung bei der forsttechnischen Betriebsleitung
- Planung, Vorbereitung und Kontrolle aller Betriebsarbeiten vor Ort
- Holzaufnahme
- Erstellung der Lohngrundlagen für die Waldarbeiter der Gemeinde
Wirtschaftsverwaltung
Die meisten waldbesitzenden Kommunen im Landkreis Heidenheim haben der unteren Forstbehörde die Wirtschaftsverwaltung übertragen. Sie übernimmt damit den Holzverkauf, die Rechnungsschreibung sowie die Vergabe von Lieferungs- und Leistungsverträgen (z. B. für Holzeinschlags- oder Rückeunternehmer). Für die Übernahme der Wirtschaftsverwaltung entrichten die Kommunen einen Kostenbeitrag.

