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Forstliche Fördermöglichkeiten
Forstliche Fördermöglichkeiten
Der Wald und seine Eigentümer stellen vielfältige Leistungen für unsere Gesellschaft zur Verfügung. Einen Ausgleich dafür bieten die Fördermaßnahmen der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg für Kommunen und private Waldeigentümer. Hier kommen Mittel des Landes, des Bundes und der Europäischen Union zum Einsatz. Im Rahmen der nachfolgend aufgeführten Förderprogramme für waldbauliche und ökologische Arbeiten kann eine Zuwendung gewährt werden:
- Richtlinie des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (RL NWW)
- Richtlinie des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Gewährung einer Zuwendung für Waldumweltmaßnahmen und NATURA - 2000 Gebiete im Wald - Umweltzulage Wald (RL-UZW)
- Richtlinie des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über die Gewährung einer Einkommensverlustprämie (RL-EVP)
- Richtlinie des Ministeriums Ländlicher Raum über die Gewährung einer Zuwendung zum wiederaufbau von durch Naturkatastrophen zerstörtem forstlichen Produktionspotenzial - Wiederaufbauzuschuss Wald

