Umweltzulage Wald
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Hinweise und Tipps
Die Förderung dient dazu, Wälder mit besonderen Schutzfunktionen (Bodenschutzwald, Wasserschutzwald und Erholungswald) im Interesse der Gesellschaft zu erhalten und die nachhaltige Erfüllung dieser Funktionen zu sichern. Sie soll zusätzliche Kosten bzw. Einkommensverluste ausgleichen, die privaten Waldeigentümern durch Nutzungsbeschränkungen im Rahmen der europäischen Schutzgebietskonzeption NATURA 2000 (in bestimmten Lebensraumtypen von FFH-Gebieten) entstehen.
Voraussetzungen
zur Gewährung der Umweltzulage ist die Einhaltung der nachfolgenden Verpflichtungen:
Umweltzulage B (Bodenschutzwald)
Verzicht auf flächige Befahrung im Rahmen der Holzernte und Nutzung bodenpfleglicher Holzernte- und Rückeverfahren im Bodenschutzwald.
Umweltzulage E (Erholungswald)
Verpflichtung des Waldbesitzers die Waldflächen in einer Art und Weise zu bewirtschaften, die den Anforderungen an Erholungswald gerecht wird. Im Vordergrund stehen erhöhte Sicherheitsstandards und die Begehbarkeit der Wälder.
Umweltzulage W (Wasserschutzwald Zone II)
Bei Lagerung von geerntetem Rohholz im Wald, Verzicht auf Polterschutzspritzung im Wasserschutzgebiet der Zone II.
Umweltzulage N (Natura2000-Gebiet)
Erhalt der vorhandenen Natura 2000-Waldlebensraumtypen hinsichtlich ihres Arteninventars und ihrer Habitatstrukturen in ihrer vorhandenen Ausprägung, Qualität und räumlichen Ausdehnung in einem günstigen Zustand.
Verfahrensablauf
Beantragung im Rahmen des „Gemeinsamen Antrags“ beim Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts
Erforderliche Unterlagen
Siehe „Gemeinsamer Antrag“
Gebühren
Keine
Hinweise und Tipps
Keine

