Organisierte Veranstaltungen im Wald
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Hinweise und Tipps
Vereine, Firmen und Anbieter erlebnispädagogischer Events organisieren Veranstaltungen, bei denen oftmals auch der Wald als beliebter Freizeitraum genutzt wird.
Voraussetzungen
Organisierte Veranstaltungen im Sinne von § 37 (2) des Landeswaldgesetzes sind Veranstaltungen, die über den Rahmen der normalen Erholungsfunktion hinausgehen. Insbesondere, wenn dazu öffentlich aufgerufen und ein Startgeld erhoben wird. Hierzu zählen z.B. Volksläufe, Wandertage, Reitsportveranstaltungen, Radsportveranstaltungen, erlebnispädagogische Veranstaltungen mit kommerziellem Hintergrund und Waldfeste.
Verfahrensablauf
Um diese Veranstaltung durchführen zu können, ist eine doppelte Zustimmung notwendig:
1. Die Zustimmung des Waldeigentümers (ist dieser dem Veranstalter nicht bekannt, kann er bei der unteren Forstbehörde erfragt werden).
2. Die forstrechtliche Genehmigung der unteren Forstbehörde
Erforderliche Unterlagen
Der formlose Antrag an die untere Forstbehörde ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich zusammen mit einer Karte, die den Streckenverlauf oder Waldort der Veranstaltung aufzeigt, bei der unteren Forstbehörde/ Fachbereich Wald und Naturschutz des Landratsamts, Brenzstr. 30, 89518 Heidenheim zu stellen.
Folgende Informationen sind dafür notwendig:
Bezeichnung, Datum und Dauer, Ort und ggf. Streckenverlauf (ggf. mit Beilage einer Karte) der Veranstaltung
Veranstalter/Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon)
Gebühren
Für Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen wird eine Verwaltungsgebühr von derzeit 50,- € erhoben. Für kommerzielle Anbieter von Veranstaltungen und Firmen werden im Staatswald (in den anderen Waldbesitzarten auf Anfrage beim Waldeigentümer) zusätzlich Wegbenutzungsgebühren fällig. Als Orientierungsgröße für das Nutzungsentgelt gilt ein Satz von 0,05 EUR je Kilometer und Teilnehmer, mindestens jedoch 30 EUR.

