Radfahren im Wald
Zahlreiche Funktionen prägen unseren Wald. Eine für die Bevölkerung ganz wichtige ist die Erholungsfunktion. Der Wald bietet genügend Raum für ein individuelles und aktives Natur- und Sporterlebnis.
Radfahren ist z.B. auf den 77.000 Kilometer Waldwege in Baden-Württemberg unentgeltlich möglich - ein Radlerparadies vor der Haustür.
Der Wald ist auch der Lebensraum zahlreicher Wildarten sowie seltener Pflanzen und Biotope. Die Erholung anderer Waldbesucher ist ebenso ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Deshalb schafft das Landeswaldgesetz einen Ausgleich dieser verschiedenen Interessen:
So ist das Radfahren auf befestigten Wegen ab zwei Metern Breite erlaubt. Auf Fußwegen, Sport- und Lehrpfaden sowie auf unbefestigten Trassen und abseits der Wege ist es aus oben genannten Gründen nicht gestattet.
Detaillierte Informationen und ein Informationsblatt erhalten Sie bei ForstBW.


