Reiten im Wald
Pferde gehören zu unserer Kulturlandschaft. Seit Jahrtausenden nutzt sie der Mensch zur Fortbewegung und als Arbeitstier z.B. auch im Wald. Leider kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Reitern und anderen Erholungssuchenden. Deshalb ist gegenseitiges verantwortungsvolles Verhalten und die Einhaltung von Regeln die Voraussetzung für ein gutes Miteinander und den Schutz der Natur. Das Reiten im Wald ist deshalb laut Landeswaldgesetz nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet, d.h. dass abseits von Wegen nicht geritten werden darf. Auf Fußgänger ist dabei besonders Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet ist das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 Metern Breite und auf Fußwegen sowie Sport- und Lehrpfaden.
Geeignete Wege sind alle dauerhaft angelegten, befestigten Wege mit erkennbarer Wegeanlage, die zumindest auch mit einem PKW befahrbar sind. Weitere gebietsweise Einschränkungen z.B. in Naturschutzgebieten, Erholungswald oder Waldschutzgebieten können per Verordnung erlassen werden.
Für das Fahren mit Gespannen im Wald ist die Genehmigung des Waldeigentümers erforderlich.
Detaillierte Informationen und ein Informationsblatt erhalten Sie bei ForstBW.

