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Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange

Der Wald ist mit 47% Flächenanteil ein landschaftsprägendes Element im Landkreis Heidenheim. Durch diesen hohen Waldanteil sind bei vielen Entwicklungsmaßnahmen von Städten und Gemeinden Wälder tangiert. Für die Wahrnehmung der gesetzlich festgeschriebenen Interessen des Waldes ist die untere Forstbehörde des Landratsamts Heidenheim zuständig.
Deshalb ist die Anhörung und Einbeziehung der unteren Forstbehörde bei bestimmten Bau- und sonstigen Vorhaben, die den Wald berühren, gesetzlich vorgeschrieben.