Verwendung von forstlichem Saat- und Pflanzgut
Die Auswahl bestimmt die Stabilität und Qualität des künftigen Bestands
Für den Waldbesitzer ist die Auswahl des richtigen Saat- und Pflanzgutes bei der Neubegründung von Waldbeständen grundlegend für die Stabilität des Waldes der Zukunft. Diese Entscheidung stellt die Weichen für hundert und mehr Jahre. Denn ein Baum hat - genetisch bedingt - spezifische Wuchseigenschaften: Er kann schnell oder langsam wachsen, gegen äußere Einflüsse widerstandsfähig oder eher labil sein, zu Zwiesel- oder Wasserreißerbildung neigen oder geradschaftig sein. Genetisch bedingte Nachteile zeigen sich oft erst nach Jahrzehnten.
Wie bekommt der Käufer das richtige Vermehrungsgut?
Da bei forstlichem Vermehrungsgut Herkunft und genetische Eigenschaften äußerlich nicht erkennbar sind, unterliegen die Gewinnung und der Vertrieb strengen gesetzlichen Regelungen. Dabei ist besonders wichtig, dass das Saat- und Pflanzgut richtig gekennzeichnet wird. Dem Herkunftsgebiet kommt dabei eine wichtige Rolle zu, weshalb dessen Angabe gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Herkunftsgebiete der verschiednen Baumarten finden Sie beim aid-Infodienst.
Dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegen 26 für Deutschland relevante Baumarten. Es regelt die unterschiedlichen Kategorien von forstlichem Vermehrungsgut, Herkunftsgebiete sowie Ein- und Ausfuhrbestimmungen.
Ausschließlich gemeldete Forstsaatgut- und Forstpflanzenbetriebe dürfen forstliches Vermehrungsgut aus anerkannten Waldbeständen in den Verkehr bringen. Nur die Ernte im eigenen Wald zur unmittelbaren Saat oder Pflanzung (Wildlinge) im eigenen Betrieb ist erlaubt. D.h. dass z.B. Wildlinge, die in einem anderen Betrieb gepflanzt werden sollen, nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen Forstbehörde in zugelassenen Beständen geerntet werden dürfen und für den Transport ein Stammzertifikat erforderlich ist.
Da auch die Standortfaktoren Boden, Höhenlage oder Klimaausprägung auf den Baum und sein Wuchsverhalten einwirken, empfiehlt die Forstbehörde Rücksprache mit den örtlich zuständigen Forstrevierleitenden zu halten. Sie verfügen für den öffentlichen Wald über Standortskarten mit Baumarteneignungstabellen, die auch Rückschlüsse auf die Verwendung von Baumarten im Privatwald zulassen.


