Erholung im Wald
Die Wälder des Landkreises Heidenheim sind zu jeder Jahreszeit ein Magnet für die Bevölkerung. Ihre Schönheit und Vielfalt zieht die Menschen zu verschiedenen Sportarten und Freizeitaktivitäten magisch an.
Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten! Dieser Grundsatz ist nahezu einmalig in den Wäldern Europas. Viele Länder kennen diese liberale Reglung nicht.
Gewisse Einschränkungen gibt es freilich:
Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Wer den Wald betritt, muss sich so verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.
Auch dürfen ohne Erlaubnis keine Kraftfahrzeug oder Anhänger im Wald gefahren oder abgestellt werden, gezeltet und gesperrte Waldflächen und Waldwege betreten werden, insbesondere, während der Dauer des Einschlags oder der Aufbereitung von Holz. Auch Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten sowie forstbetrieblichen und jagdbetrieblichen Einrichtungen (z.B. Hochsitze) sind vom Betretensrecht ausgenommen.
Ebenso ist Feuermachen nur in ausgewiesenen Grillstellen erlaubt. Weiterhin gibt es gewisse Einschränkungen für Reiter und Radfahrer. Bitte beachten Sie, im Sinne eines rücksichtsvollen Miteinanders im Wald, die entsprechenden Vorschriften!


