Kleinkläranlagen
In Kleinkläranlagen wird das häusliche und fäkale Abwasser von sogenannten dezentralen Wohnplätzen und Gebäuden behandelt, die nicht an ein zentrales kommunales Entwässerungsnetz angeschlossen sind.
Das Mindestreinigungsziel liegt im Abbau der organischen Verschmutzung. Um dies zu erreichen, wird bei einer Kleinkläranlage neben einer Absetzstufe mindestens auch eine biologische Behandlungsstufe benötigt. Die darin vorhandenen Mikroorganismen bauen die im Abwasser enthaltenen organischen Schmutzstoffe ab.
Für die biologische Behandlung können sowohl naturnahe als auch technische Verfahren eingesetzt werden. Die Größe der Absetzstufe ist vom gewählten biologischen Behandlungsverfahren abhängig.
Die Grundverfahren, die hier eingesetzt werden können unterscheiden sich in:
Naturnahe Verfahren
- Pflanzenkläranlage (mit bepflanztem Bodenfilter)
- Mehrschichtiger Sandfiltergraben
- Abwasserteich
und
Technische Verfahren
- Belebungsanlage auch in SBR-Betrieb (SBR = sequencing batch reactor) oder in
Kombination mit Membranverfahren
- Belüftetes Festbett / Wirbelschwebebett
- Scheibentauchkörperanlage
- Tropfkörperanlage
- Sandfilterschacht, Bodenkörperfilteranlagen
Die wichtigsten Eigenschaften der einzelnen Verfahren lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Naturnahe Verfahren
- Einfach im Betrieb
- Unempfindlich gegenüber unterschiedlichen und schwankenden Belastungen (gutes
Puffervermögen)
- Hoher Platzbedarf
Technische Verfahren
- Anlagentechnik kann inzwischen auf bestimmte Anforderungen
(z. B. Stickstoffelimination, Hygiene) flexibel zugeschnitten werden.
- Höhere Ansprüche an Betrieb und Wartung auf Grund der Möglichkeiten, steuerungs- und regelungstechnisch einzugreifen
- Empfindlicher gegenüber unterschiedlichen und schwankenden Belastungen
- Geringer Platzbedarf
Kleinkläranlagen mit (technischer) Abwasserbelüftung werden in der Regel serienmäßig mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Instituts für Bautechnik in Berlin zugelassen. Das bedeutet, dass die Kleinkläranlagen bei einem ordnungsgemäßen Betrieb und Wartung die gesetzlichen Mindestanforderungen einhalten und je nach Zulassung weitergehende Reinigungsziele erreichen können.

