Sie befinden sich hier: Startseite > Bauen, Energie und Umwelt > Wasser- und Bodenschutz > Abwasser > Regenwasserbehandlung


Versickerung von Niederschlagswasser im Landkreis Heidenheim

Grundsätzliches:
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht werden bereits seit Jahren alle Kommunen, Bauherren und Fachplaner dazu anhalten, nicht verunreinigtes Niederschlagswasser von befestigten Grundstücksflächen grundsätzlich nicht an die Ortskanalisation anzuschließen, sondern anderweitig (z.B. in ein Gewässer oder in den Untergrund) abzuleiten.
Grundlage für diese Vorgehensweise ist zum einen das Wassergesetz für Baden Württemberg, § 45b Abs. (3). Zum anderen werden kommunale Anlagen der Abwasserbeseitigung (Kanäle, Pumpwerke, RÜB, Kläranlagen etc.) in der Summe wesentlich entlastet und es findet eine erhöhte Grundwasseranreicherung statt.

Definition:
Die eingangs genannte Begriffsbestimmung „nicht verunreinigt“ bedeutet, dass keine schädliche Verunreinigung des Gewässers oder sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu erwarten ist.

Diese Einschätzung kann für anfallendes Regenwasser von Dach- und Hofflächen zumindest in reinen Wohnbaugebieten unterstellt werden, sofern nicht unbeschichtete Metallmaterialien verwendet sind bzw. werden.

Zulässigkeit:
Die Zulassung von Versickerungen ist allerdings auf die Wasserschutzzone III begrenzt. In der Zone II ist eine Einleitung nicht zulässig. Alle Einleitungen sind verfahrensfrei, sofern die angeschlossenen Einzugsflächen den Gesamtwert von 1.200 m² unterschreiten, anderenfalls muss in jedem Fall eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis mit entsprechenden Genehmigungsunterlagen in 4-facher Fertigung bei der Unteren Wasserrechtsbehörde beantragt werden.

Kriterien für die Herstellung von Versickerungsmulden:
Bei privaten Versickerungsanlagen sind diese Kriterien zu beachten:
1. die Einleitung in den Untergrund über geeignet große Versickerungsmulden (Flächenbedarf ca. 5-10 % der angeschlossenen befestigten Flächen) muss oberflächig über eine mindestens 30 cm starke humose Oberbodenschicht oder ein vergleichbares Material erfolgen;
2. vom Betreiber ist auszuschließen, dass die Grundstücke von Angrenzern durch Muldenüberflutung (z.B. bei unvorhersehbaren Extremniederschlägen) beeinträchtigt werden. Es werden daher Notüberläufe in den Ortskanal empfohlen;
3. die hergestellte neue Sohle einer Mulde muss wegen der Wirksamkeit einer Versickerung mindestens 1 m über dem möglicherweise anstehenden Grundwasserspiegel liegen;
4. um später eintretende Grundstücksvernässungen durch geplante Versickerungen möglichst auszuschließen, sollte zunächst die Durchlässigkeit des anstehenden Untergrundes untersucht und beurteilt werden. Sofern dies fachmännisch ermittelt wird, kann gesagt werden, dass eine ordnungsgemäße Versickerung ab einem Durchlässigkeitsbeiwert (Kf-Wert) von etwa 10-6 m/s nicht mehr funktionieren wird. Zur überschlägigen Abschätzung der Versickerungseignung stellen wir auch gerne eine praktikable Anleitung zur Verfügung.

Versickerungsmulde - schematischer Schnitt

Schematischer Schnitt Versickerungsmulde:

Kriterien für die Herstellung von modifizierte Sickerschächte:
Da sich die Flächen des Landkreises Heidenheim fast komplett zumindest in der Wasserschutzzone III befinden, dürfen keine Versickerungen zugelassen werden, die punktuell die obersten schützenden Deckschichten durchschneiden.
Deshalb können sogenannte modifizierte Sickerschächte ausnahmsweise nur dann zugelassen werden, wenn die Durchgangspassage der zu versickernden Niederschlagswasser quasi dem Aufbau einer Versickerungsmulde nachgebildet wird!
Zudem muss die Herstellung einer Mulde aufgrund der topographischen Grundstückssituation ausgeschlossen sein!
Wir legen auch hier eine unmaßstäbliche Ausführungsskizze bei. Zu bemerken ist, dass der Wartungsaufwand eines Sickerschachtes durch den später erforderlich werdenden Austausches der Filterschichten beträchtlich höher liegen kann, als bei einer flachen oberirdischen Versickerungsmulde.

Beispielhaft werden noch Anlagen der Firma MALL GmbH beigelegt, deren Verwendung und Einbau wir ohne Vorbehalte zustimmen können. Es gibt natürlich noch unzählige andere Hersteller mit vergleichbaren Produkten, es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hier nicht um eine Empfehlung handelt.

modifizierter Sickerschacht

Modifizierter Sickerschacht:

Versickerungen im Industrie- und Gewerbegebieten
Für Objekte in Gewerbe- und Industriegebieten, wo beabsichtigt wird Niederschlagswasser von Dach-, Hof- und Parkflächen dezentral abzuleiten, müssen wir wegen der höheren Gefährdungsabschätzung, zumeist jedenfalls, andere Maßstäbe an eine Versickerung oder der Einleitung in ein Gewässer anlegen. Die Beurteilung wird sich aber immer an dem jeweiligen Einzelfall orientieren müssen und kann daher nicht pauschaliert werden.
Grundsätzlich gilt aber auch hier, dass eine Einleitung in ein Gewässer grundsätzlich zugelassen werden kann, allerdings wird wohl überwiegend eine Vorbehandlung der Niederschlagswässer in Form einer Sedimentationsanlage oder eines sogenannten Lamellenklärers unabdingbar werden. Da diese Bauwerke Abwasserreinigungsanlagen darstellen, wäre in diesen Fällen auch immer eine wasserrechtliche Genehmigung beim Landratsamt zu beantragen.

Sickermulde

Gestaltungsmöglichkeiten für Sickermulden: