Förderung Altlastenerkundung
Förderung von Altlasten
Die staatliche Bezuschussung bei der Erkundung, Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen wird in den derzeit gültigen Förderrichtlinien Altlasten vom 14.12.2004 geregelt.
Die Förderung hat zum Ziel, von Altlasten ausgehende Gefahren für Mensch und Umwelt zu erfassen und abzuwehren. Ebenso soll durch die Wiedernutzbarmachung von ehemals belasteten Flächen die Inanspruchnahme neuer Flächen reduziert werden.
Die Entscheidung darüber, ob eine Förderung gewährt wird sowie über deren Höhe hängt insbesondere davon ab, ob es sich um eine kommunale oder private Altlasten(verdachts)fläche handelt und in welcher Untersuchungsstufe der systematischen stufenweisen Altlastenuntersuchung man sich befindet.

