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Schädliche Bodenveränderungen
Schädliche Bodenveränderungen
Schädliche Bodenveränderungen (SBV)
Beeinträchtigung der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen(§ 2 Abs. 3 BBodSchG).
Jeder der auf den Boden einwirkt, ist verpflichtet, schädliche Bodenveränderungen zu vermeiden (§ 4 Absatz
1 BBodSchG). Grundstückseigentümer sind verpflichtet, gegen schädliche Bodenveränderungen Vorsorge zu treffen(§ 4 Absatz 2 BBodSchG).
Für den Boden ergeben sich zahlreiche Gefährdungen. Es seien hier nur genannt:
- Flächenverbrauch durch Bebauung und Verkehrswegebau
- Veränderung der natürlichen Beschaffenheit von Böden durch Schadstoffeintrag und Bodenverdichtung
- Verlust von Bodensubstanz durch Bodenerosion
Bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen sind die Belange des Bodenschutzes in besonderem Maße zu berücksichtigen. Es ist zu prüfen, ob
- die Flächeninanspruchnahme des Projektes bedarfsgerecht ist und ob eine Realisierung des Projektes mit einer geringeren Flächeninanspruchnahme,
- eine Wiedernutzung beispielsweise von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen
- eine Nutzung von Baulücken oder
- Inanspruchnahme weniger wertvoller Böden
- möglich ist.

