Gewässerentwicklung
Lebendige Gewässer bieten uns vielfältige Lebensräume und lassen sich durch eine ökologische Fachplanung auf der Grundlage einfühlsamer Landschaftsplanung schaffen oder erhalten.
Gewässerentwicklung bedeutet, mit möglichst wenigen Eingriffen den naturgegebenen Gewässerverlauf wieder herzustellen.
Nach dem Wassergesetz von Baden-Württemberg sind die Unterhaltungsträger verpflichtet, bei nicht naturnah ausgebauten Gewässern die Voraussetzungen für eine naturnahe Entwicklung der Gewässer zu schaffen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme dient als Planungs- und Lenkungsinstrument der Gewässerentwicklungsplan (GEP), in dem die Ziele der Gewässerentwicklung festgelegt werden. Dieser ist eine landschaftsökologisch fundierte, wasserwirtschaftliche Fachplanung für Gewässer und Uferstreifen mit dem Ziel, die natürliche Funktionsfähigkeit der Gewässerlandschaft mit möglichst wenig steuernden Eingriffen zu erhalten oder wiederherzustellen.
Der GEP enthält detaillierte Gewässerentwicklungsmaßnahmen und wird bei Gewässern I. Ordnung (Brenz) vom Regierungspräsidium Stuttgart und bei Gewässern II. Ordnung (Egau, Lone, Hürbe,…) durch die jeweilige Gemeinde erstellt. Das Landratsamt als Fachbehörde übernimmt beratende Funktion.
Die Planung soll in diesem Sinne insbesondere aufzeigen:
- Erhaltung von naturnahen Gewässerabschnitten
- Entwicklung gewässerdynamischer Prozesse
- Umgestaltung naturnaher Gewässerstrecken
Naturnahe Gewässer können nicht nur durch ingenieurmäßige Eingriffe gestaltet werden, sondern die natürlichen Gewässerstrukturen formen sich vor allem während der Hochwasserabflüsse.
Durch die Ausweisung von Gewässerrandstreifen wird dem Gewässer genügend Fläche zur Entwicklung bereitgestellt.
Die Gewässerentwicklung ist eine fachübergreifende Aufgabe mit multifunktionalen Zielen:
- Ökologisch funktionsfähige Gewässern mit großer Struktur- und Formvielfalt
- zukunftsweisender Hochwasserschutz durch Rückhaltung des Wassers im verzweigten Gewässernetz
- Integration weiterer Belange des Allgemeinwohls

