Sonderschulen in der Trägerschaft des Landkreises,
Schulkindergarten für Sprachbehinderte

Nach dem Wortlaut des Schulgesetzes für Baden-Württemberg dient die Sonderschule der Erziehung und Ausbildung von behinderten Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in den allgemeinen Schulen nicht die ihnen zukommende Erziehung, Bildung und Ausbildung erfahren. Der Landkreis Heidenheim ist Träger der Sonderschulen, deren Einzugsgebiet das gesamte Kreisgebiet umfasst. Es gibt eine Schule für Geistigbehinderte und Körperbehinderte Kinder und eine Schule für Kinder mit Auffälligkeiten, die Sprechen und Sprache sowie angrenzende Problembereiche betreffen. Die Beratungsstelle dieser Schule bietet auch Sprachheilkurse in Heidenheim oder in der Nähe des Wohnortes an. Bereits für Kinder im Kindergarten bzw. Vorschulalter ist durch den Kindergarten für Sprachbehinderte eine intensive sprachheilpädagogische Förderung und Betreuung möglich.
Arthur-Hartmann-Schule,
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Schulkindergarten
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Pistorius-Schule,
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