Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Die Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde beglaubigt Ihre Unterschrift oder Handzeichen auf einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung. Die Unterschrift bzw. das Handzeichen muss in der Gegenwart der Urkundsperson geleistet werden. Es handelt sich hierbei um eine „öffentliche Beglaubigung“. Wir weisen Sie darauf hin, dass diese beglaubigte Vorsorgevollmacht nicht überall anerkannt wird. Die Banken erkennen in der Regel lediglich Vollmachten an, die auf ihren eigenen Vordrucken erteilt oder notariell beurkundet wurden.
Voraussetzungen
Vorsorgevollmachten sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von geschäftsfähigen Personen erteilt wurden. Betreuungsverfügungen können dagegen auch von Personen erlassen werden, die nicht mehr geschäftsfähig sind.
Verfahrensablauf
Sie sollten mit der Urkundsperson telefonisch einen Beglaubigungstermin vereinbaren.
Erforderliche Unterlagen
Zur Feststellung der Identität müssen Sie Ihren Lichtbildausweis oder Ihren Führerschein vorlegen.
Gebühren
Für jede Beglaubigung ist eine Gebühr von 10 € zu entrichten.

