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Betreuungsrecht
Beratung und Unterstützung
Unterstützung der Betreuungsgerichte
Betreuungsrecht
Das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthaltene Betreuungsgesetz regelt die gesetzliche Vertretung von Erwachsenen, die auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Für die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers sind in Württemberg die Bezirksnotare verantwortlich.
Beratung und Unterstützung
Wir beraten Sie in allen Fragen zum Betreuungsrecht.
Sowohl die gesetzlichen Betreuer, als auch durch eine private Vollmacht eingesetzte Bevollmächtigte, erhalten von uns Beratung und Unterstützung.
Wir informieren Sie, wie Sie Ihre rechtliche Vertretung im Fall Ihrer Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung, durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sicherstellen können.
Ferner erhalten Sie Hinweise für die Erstellung einer Patientenverfügung.
Unterstützung der Betreuungsgerichte
Es ist unsere Aufgabe, die Betreuungsgerichte in Betreuerbestellungsverfahren bei der Aufklärung des Sachverhalts zu unterstützen. Ferner überprüfen wir die Eignung der von uns vorgeschlagenen Betreuer.
Falls keine geeigneten ehrenamtlichen Betreuer zur Verfügung stehen, übernehmen so genannte „Berufsbetreuer“ die Betreuungen. Es handelt sich hierbei um eine selbständige Tätigkeit, die überwiegend von Personen mit einem sozialpädagogischen Studium ausgeübt wird. Ausnahmsweise können auch Personen aus Gesundheits- und Sozialberufen oder auch mit betriebswirtschaftlichen Studienabschlüssen für diese Tätigkeit geeignet sein. Falls Sie eine Beschäftigung in diesem Bereiche anstreben, wenden Sie sich bitte an die Betreuungsbehörde.

