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Sozialplanung für Menschen mit Behinderung

Seit dem 01.01.2005 hat der Landkreis Heidenheim als örtlicher Sozialhilfeträger die Hilfe und Versorgung der behinderten Menschen aus und in unserem Landkreis sicherzustellen.

Diese Verantwortung machen eine umfassende Planung in diesem Bereich unerlässlich und notwendig, um für die Menschen mit geistigen, körperlichen, seelischen und Sinnesbehinderungen im Landkreis ein bedarfsgerechtes und passgenaues Unterstützungsangebot anbieten zu können.

Unser Ziel ist es ein möglichst wohnortnahes Angebot zu schaffen, damit möglichst wenige Menschen den Landkreis Heidenheim verlassen müssen und sie in Ihren gewohnten Umgebungen verbleiben können.

Die deshalb erstellten Teilhabepläne für Menschen mit Behinderung mit den darin enthaltenen Empfehlungen bilden die Grundlage für die Umsetzung wichtiger Maßnahmen um die Angebotsstruktur im Landkreis Heidenheim in quantitativer und qualitativer Hinsicht weiterzuentwickeln.

Sie können die erstellten Teilhabepläne für Menschen mit Behinderung über uns beziehen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die unter Ansprechpartner angegebene Adresse.