Pflegestützpunkt Landkreis Heidenheim
Mit dem Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 01. Juli 2008, haben pflegebedürftige Menschen bzw. deren Angehörige einen Anspruch auf eine wohnortnahe, neutrale und umfassende Beratung rund um das Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit.
Mit dem am 01.11.2010 in Betrieb genommenen Pflegestützpunkt, kommt der Landkreis Heidenheim im Rahmen einer gemeinsamen Trägerschaft mit den Kranken- und Pflegekassen, dieser gesetzlichen aber auch gesellschaftlich wichtigen Aufgabe nach.
Als wohnortnahe Anlaufstelle für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige hat der Pflegestützpunkt des Landkreis Heidenheim die Aufgabe, die Betroffenen neutral, umfassend und kostenlos über das komplexe Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit zu beraten. Durch die umfassende Beratung des Pflegestützpunkts, können den Pflegebedürftigen bzw. ihren Angehörigen unnötige Wege zu unterschiedlichen Ansprechpartnern erspart werden. Ziel des Pflegestützpunkts des Landkreises Heidenheim ist es, den Betroffenen Informationen und Beratung „aus einer Hand“ anzubieten.
Zu den Aufgabengebieten des Pflegestützpunkts des Landkreises Heidenheim gehören u.a. folgende Bereiche:
- Informationsdienstleistung rund um das Thema Pflege
- Einzelfallbezogene Beratungsleistungen
- Vermittlung von Hilfsangeboten an Ratsuchende
- Koordinierung aller notwendigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote
- Vernetzung pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote
- Zusammenarbeit mit den Kranken- und Pflegekassen sowie den Leistungserbringern
Nicht zum Aufgabenfeld des Pflegestützpunkts gehören die Prüfung von Leistungsvoraussetzungen und die Entscheidung für den Bezug von Leistungen der Sozialversicherung.
Die Beratung der Pflegebedürftigen bzw. ihrer Angehörigen kann telefonisch, im Pflegestützpunkt oder bei den Pflegebedürftigen zu Hause durchgeführt werden.
Zu den Zielgruppen des Pflegestützpunkts zählen:
- Pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen bzw. die gesetzlichen Vertreter
- Soziale Netz-Partner der pflegebedürftigen Menschen (z.B. Nachbarn)
- Mitarbeiter/innen in Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen die von pflegebedürftigen Menschen zu einzelnen Fragen angesprochen werden
- Mitarbeiter/innen von Stadt- und Gemeindeverwaltungen
- Hausärzte
- Unterstützungspartner der Pflegebedürftigen (z.B. Nachbarschaftshilfe)
Die Räumlichkeiten des Pflegestützpunkts Landkreises Heidenheim befinden sich im Landratsamt Heidenheim, Haus A, Zimmer A 224, 2. Stock Das Büro des Pflegestützpunktes ist barrierefrei zugänglich.
Sprechzeiten
Dienstag, Mittwoch und Freitag
9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Montag
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Neben den regulären Öffnungszeiten des Pflegestützpunkts, können auch bedarfsorientierte Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Telefon:
(07321) 321 - 24 73 Veronika Bruckner
(07321) 321 - 24 24 Christel Krell
Fax: (07321) 321 - 55 24 77
E-Mail: Pflegestuetzpunkt@landkreis-heidenheim.de

