Ausbildungsförderung (BAföG / AFBG)
Ausbildungsförderung
Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg und Sicherheit. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich.
Schüler-BAföG
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können Leistungen für den Lebensunterhalt und den Ausbildungsbedarf von Schülern gewährt werden.
Ausbildungsförderung wird geleistet:
- für Schüler ab Klasse 10 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, sowie Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern der Schüler nicht bei seinen Eltern wohnt und weitere Voraussetzungen erfüllt,
- für Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
- für Schüler an Fach- bzw. Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
- für Schüler an Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs,
- für Schüler an höheren Fachschulen und Akademien.
Für Studenten an Hochschulen sind die Studentenwerke zuständig.
Eine Leistung nach dem BAföG wird als individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Die Leistungen werden in der Regel als Zuschuss gewährt.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet zu Fragen der Ausbildungsförderung eine gebührenfreie Hotline an – Telefonnummer: (0800) 22 36 341.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Bildung – Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das neue BAföG -Bundesministerium für Bildung und Forschung
Antragsformulare – Bundesministerium für Bildung und Forschung
Eine Online-Ausfüllhilfe kann hier aufgerufen werden.
Aufstiegsfortbildungsförderung – AFBG (sog. Meister-BAföG)
Handwerker und Fachkräfte, die sich zu Technikern, Handwerks- oder Industriemeistern, Fachkaufleuten oder Betriebswirten weiter qualifizieren wollen, können für die Vorbereitung auf ihren Fortbildungsabschluss Leistungen nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) erhalten. Je nachdem, ob es sich um eine Teilzeit- oder eine Vollzeitmaßnahme handelt, wird ein Maßnahmebetrag und/oder ein Unterhaltsbeitrag gewährt.
Der Förderbetrag wird teilweise als Zuschuss bzw. Darlehen gewährt.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet zu Fragen der Aufstiegsfortbildungsförderung eine gebührenfreie Hotline an – Telefonnummer: (0800) 62 23 634.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Meister-BAföG - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Antragsformulare und Informationen erhalten Sie bei unserem Fachbereich Soziale Sicherung und Integration.
Sie können jedoch auch über die Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung heruntergeladen werden.
Zur Antragsabgabe und Klärung der persönlichen Fördervoraussetzungen empfehlen wir eine Terminabsprache mit unseren Mitarbeiterinnen.
Bildung – Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das neue BAföG – Bundesministerium für Bildung und Forschung
Antragsformulare – Bundesministerium für Bildung und Forschung
Meister-BAföG – Bundesministerium für Bildung und Forschung

