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Eingliederungsbehörde

Untere Eingliederungsbehörde

Die Eingliederungsbehörde ist zuständig für alles, was mit dem Thema Spätaussiedler zusammenhängt.

Die Unterbringung der dem Landkreis Heidenheim vom Bundesverwaltungsamt zugewiesenen Spätaussiedler erfolgt ggf. in einem Übergangswohnheim.

Durch die Eingliederungsbehörde erfolgt die Ausstellung von Zweitausfertigungen für von hier erteilten Vertriebenenausweisen oder Bescheinigungen über die Spätaussiedlereigenschaft. Die Gebühr für die Ausstellung einer Zweitausfertigung beträgt 20 EUR. (Erstbescheinigungen zum Nachweis der Spätaussiedlereigenschaft gemäß § 15 Abs.1 bzw. § 15 Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz werden seit dem 01.01.2005 durch das Bundesverwaltungsamt ausgestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Bundesverwaltungsamt

Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Kapitalentschädigung nach §17 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) sowie die monatliche besondere Zuwendung nach §17 a StrRehaG (sog. „Opferpension“)

Die untere Eingliederungsbehörde ist für die Zahlung bzw. Nachzahlung der Kapitalentschädigung an die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR bzw. deren Erbberechtigte zuständig.
Darüber hinaus erfolgt von hier auch die Gewährung der monatlichen besonderen Zuwendung in Höhe von bis zu 250 Euro an die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (sog. „Opferpension“).

Informationen erhalten Sie bei unserem Fachbereich Soziale Sicherung und Integration.

Bundesverwaltungsamt