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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung tritt an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel, wenn entweder aus Altersgründen nicht mehr erwartet werden kann, dass die materielle Notlage einer Person durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden wird, oder dies aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist.
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben:
- Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können, können Sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben.
Die Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfassen:
- die pauschalierten Regelsätze, diese beinhalten Bedürfnisse des täglichen Lebens (z.B. Ernährung, Körperpflege, Bekleidung und Teilnahme am öffentlichen Leben)
- Mehrbedarfe, dabei handelt es ich um zusätzliche Leistungen im Einzelfall für besondere Aufwendungen im täglichen Leben, z.B. für werdenden Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende, behinderte Menschen, oder für Personen, die eine krankheitsbedingte, kostenaufwendigere Ernährung bedürfen.
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung
Einsatz des Einkommens und Vermögens
Die Vermögensfreigrenze bei alleinstehenden Personen beträgt derzeit 2.600,00 €. Bei Verheirateten / Lebenspartnern erhöht sich die Vermögensgrenze um 614,00 € auf insgesamt 3.214,00 €.
Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern werden nicht berücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000,00 € liegt.
Ansprechpartner
Bei Fragen können Sie sich persönlich oder telefonisch an Ihre Gemeindeverwaltung oder an das Landratsamt wenden. Außerdem sind auch die Rentenversicherungsträger verpflichtet, über die Leistungsvoraussetzungen zu informieren und bei der Antragstellung auf Grundsicherung zu helfen.
Antrag
Es ist ein schriftlicher Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu stellen. Der Antrag kann beim Landratsamt oder auf der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes gestellt werden.

