Soziales Entschädigungsrecht
Allgemeine Informationen
Bundesversorgungsgesetz (BVG) - Kriegsopferversorgung -
Soldatenversorgung
Versorgung Zivildienstleistender
Opfer von Gewalttaten
Entschädigung von Impfopfern
Häftlingshilfegesetz
SED-Unrecht - Entschädigung von gesundheitlichen Schäden
Hinweise
Das Soziale Entschädigungsrecht regelt die Versorgung bei Gesundheitsschäden, für deren Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers oder aus anderen Gründen nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einzustehen hat. Dies gilt auch für die Hinterbliebenen eines Beschädigten.
Im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechtes erbringt der Fachbereich Gesundheit insbesondere Rentenleistungen der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung, Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung und Leistungen der Kriegsopferfürsorge aufgrund folgender Rechtsgrundlagen:
Bundesversorgungsgesetz (BVG) - Kriegsopferversorgung -
Dieses Gesetz regelt die wichtige Aufgabe der Versorgung der Kriegsopfer des zweiten Weltkrieges. Diese Rechtsgrundlage ist heute aufgrund ihrer Anwendung auf alle weiteren Gesetze des Sozialen Entschädigungsrechtes von besonderer Bedeutung. Das Bundesversorgungsgesetz trat am 1.10.1950 in Kraft und ist nach ständigen Aktualisierungen das Leitgesetz des Sozialen Entschädigungsrechtes.
Ein Soldat, der eine Wehrdienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Wehrdienstbeschädigung auf Antrag Versorgung.
Versorgung Zivildienstleistender
Ein Dienstpflichtiger, der durch den Zivildienst eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält er nach Beendigung des Dienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung.
Anspruchsberechtigt können Personen sein, die durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen Angriff eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben oder die Hinterbliebene von Personen sind, die infolge der gesundheitlichen Schädigung gestorben sind.
Wer durch eine gesetzlich vorgeschriebene oder von einer zuständigen Behörde öffentlich empfohlene Impfung (z. B. Pockenimpfung, Polioimpfung) eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, könnte Ansprüche auf Versorgungsleistungen haben.
Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz erhalten Personen, die in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone, im ehemaligen sowjetischen Sektor von Berlin oder in den ehemals deutschen Gebieten aus politischen und nach freiheitlich demokratischer Auffassung von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen wurden und dabei einen Gesundheitsschaden erlitten haben.
SED-Unrecht - Entschädigung von gesundheitlichen Schäden
Opfer rechtsstaatswidriger straf- oder verwaltungsrechtlicher Entscheidungen im Beitrittsgebiet (ehem. DDR) in der Zeit vom 08.05.1945 bis 02.10.1990, die infolge der Freiheitsentziehung bzw. durch die Verwaltungsentscheidung eine gesundheitliche Schädigung erhalten haben, erhalten wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung.
Nach den Gesetzen des Sozialen Entschädigungsrechtes können auf Antrag Leistungen an Beschädigte sowie an deren Hinterbliebene in Betracht kommen. Der Antrag ist schriftlich an das Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Gesundheit, zu richten. Für den Beginn der Leistungen ist grundsätzlich der Monat des Antrageinganges maßgebend. Ob und welche Ansprüche Sie nach dem Sozialen Entschädigungsrecht haben, können Sie bei den zuständigen Mitarbeitern des Fachbereichs Gesundheit erfragen.

