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Unterhaltssicherung

Unterhaltssicherung

Grundwehrdienstleistende, Zivildienstleistende und zu Wehrübungen Einberufene können für die Dauer des Wehr- oder Ersatzdienstes bzw. der Wehrübung für sich und ihre Familienangehörigen Leistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs erhalten (Unterhaltssicherung).
Folgende Leistungen können gewährt werden:

  • Einzelleistungen zur Bestreitung des Unterhalts
  • Sonderleistungen für Krankenhilfe, Versicherungsbeiträge für Schadensversicherungen und Aufwendungen (Zins und Tilgung) für Eigenheime
  • Mietbeihilfe
  • Wirtschaftsbeihilfe für Inhaber von Gewerbebetrieben
  • Verdienstausfallentschädigung bei Wehrübungen
  • Erstattung von Kreditkosten (Härteausgleich)

Der persönliche Bedarf des täglichen Lebens eines Wehrdienst- oder Zivildienstleistenden oder eines Wehrübungsleistenden ist durch den Wehrsold abgegolten.

Die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz werden vom Bund getragen.

Wir bearbeiten Anträge des gesamten Landkreises Heidenheim.

Antragsformulare und Informationen erhalten Sie bei unserem Fachbereich Soziale Sicherung und Integration.