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Wohngeld

Wohngeld für Mieter und Eigentümer

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als
Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Mietzuschuss gibt es z. B. für

  • Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
  • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
  • Bewohner eines Heimes
  • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehr Wohnungen).

Lastenzuschuss gibt es z. B. für

  • Eigentümer eines Eigenheims
  • Eigentümer einer Eigentumswohnung.

Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, ist abhängig von

  • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitgliedern
  • der Höhe des Familieneinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbslosigkeit) beantragt haben oder erhalten und bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Wohngeld - Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Wir bearbeiten Anträge des Landkreises Heidenheim außer den Städten Heidenheim und Giengen.

Antragsformulare erhalten Sie bei dem Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes. Bitte geben Sie auch dort Ihren Antrag zur Weiterleitung an die Wohngeldstelle ab.