Amtsärztlicher Dienst
Öffentlicher Dienst
Gerichtsärztlicher Dienst
Untersuchung für Sozial- und Jugendämter
Untersuchungen im Auftrag der Verkehrsbehörde
Weitere Untersuchungen des amtsärztlichen Dienstes
Im Rahmen des amtsärztlichen Dienstes werden Untersuchungen und Begutachtungen durchgeführt. Die Grundlage hierfür bilden Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Neben den rechtlichen Vorraussetzungen ist die örtliche Zuständigkeit zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist das Gesundheitsamt zuständig, in dem der erste Wohnsitz des / der zu Untersuchenden liegt.
Das gesamte Spektrum der Untersuchungen und Begutachtungen ist breit gefächert:
- Einstellungsuntersuchungen
- Verbeamtung auf Lebenszeit
- Überprüfung der Dienstfähigkeit
- Bestätigung der Rehabilitationsnotwendigkeit bei Beamten
- Untersuchungen, ärztliche Zeugnisse für die Beihilfestelle
- Verhandlungsfähigkeit
- Haftfähigkeit
- Betreuungsgutachten
- Unterbringungsbedürftigkeit
Untersuchung für Sozial- und Jugendämter
- Eingliederungshilfe
- Notwendigkeit kostenaufwendiger Ernährung
- Notwendigkeit von Hilfsmitteln
- Landesblindenhilfe
- Überprüfung der Arbeitsfähigkeit
- Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Untersuchungen im Auftrag der Verkehrsbehörde
- Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung (Taxi/Omnibus)
- bei Omnibusfahrern bis Lebensalter 50 Jahre
- bei Taxifahrern bis Lebensalter 60 Jahre
- Zusätzlich ist immer eine augenärztliche Untersuchung notwendig
- Bei verkehrsauffälligen Probanden
- Verdacht auf eingeschränkte Verkehrseignung
- Führerschein-Wiedererteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis
Weitere Untersuchungen des amtsärztlichen Dienstes
- Amtsärztliche Abnahme einer Blut- bzw. Urinprobe sowie Abstriche der Mundschleimhaut
- Prüfungsrücktritte
- Reisefähigkeit von Asylbewerbern
- Bescheinigungen für das Finanzamt

