Übertragbare Krankheiten / Infektionsschutzgesetz
Wir informieren und beraten Sie gerne zum Thema ansteckende Krankheiten und wie Sie sich davor schützen können. Sollten Sie betroffen sein, klären wir in einem Gespräch mit Ihnen, wie Sie andere Menschen vor einer Infektion schützen können.
Im Infektionsschutzgesetz sind die Meldung und der Umgang mit meldepflichtigen Krankheiten geregelt. Die behandelnden Ärzte müssen uns den Verdacht oder die Erkrankung einer meldepflichtigen Krankheit anzeigen, die Labormediziner müssen den Erregernachweis melden. Der Fachbereich Gesundheit gibt diese Meldungen an das Landesgesundheitsamt Stuttgart weiter. Weitere Aufgaben sind die Ermittlung der Infektionsquelle und das Einleiten von geeigneten Vorbeugemaßnahmen zum Schutz der Betroffenen und ihrer Umgebung.
Weiter beraten wir auch Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergarten, Schule, ...) zum Management von ansteckenden Krankheiten.

