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Gesundheitszeugnis Umgang mit Lebensmitteln

Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Gebühren
Hinweise und Tipps

Erstbelehrung Umgang mit Lebensmitteln

Beschäftigte im Lebensmittelbereich müssen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung
des Fachbereichs Gesundheit über eine erfolgte Belehrung vorlegen.
Dies benötigen alle Personen, die Nahrungsmittel zubereiten und ausgeben also z.B. in Küchen, Restaurants, Imbiss, Cafe`s, Lebensmittelbetrieben, Bäckereien, Metzgereien o.ä. Bereichen arbeiten.

Wurde ein Zeugnis bereits für diesen Bereich erstellt, hat es immer Gültigkeit und muss
nicht erneuert werden.


Voraussetzungen

Im Falle der Geschäftsunfähigkeit oder der beschränkten Geschäftsfähigkeit muss die Er-
klärung des Klienten über die erfolgte Belehrung von demjenigen unterschrieben werden
dem die Sorge für die Person zusteht. Bei Minderjährigen sind dafür die Sorgeberechtigten
zuständig. Deshalb ist die Anwesenheit auch dieser Personen notwendig.


Verfahrensablauf

Es findet eine mündliche Sammelbelehrung nach Voranmeldung zweimal im Monat statt. Dabei wird über Krankheiten und deren Symptome informiert, welche über Lebensmittel übertragen werden, sowie über die notwendigen Verhaltensregeln.
Das blaue Nachweisheft wird nach Teilnahme ausgehändigt.


Gebühren

Die Erstbelehrung kostet 30,00 Euro. Dieser Betrag muss beim Termin bar bezahlt werden. Eine Quittung wird ausgestellt. Kartenzahlung ist nicht möglich.


Hinweise und Tipps

Für Ehrenamtliche bei Vereinsfesten, Freizeiten und ähnlichen Veranstaltungen ist zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen ein Merkblatt beim Fachbereich Gesundheit erhältlich.