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Lebensmittelüberwachung

Das Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist als untere Lebensmittel- und Fleischhygienebehörde für die Überwachung und Einhaltung rechtlicher Vorschriften bei Herstellung, Behandlung und in den Verkehr bringen von Lebensmitteln und sogenannter Bedarfsgegenstände, sowie bzw. Spielzeug, Kosmetika, zuständig.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung im Landkreis Heidenheim hat insgesamt 4452 Betriebe (Stand April 2008) zu überwachen. Die Spanne reicht vom einfachen Kiosk, über Schank- und Speisewirtschaften, Milcherzeuger, Metzgereien bis hin zu Einzelhandels- und Großhandelsbetrieben. Hinzu kommen die landwirtschaftlichen Betriebe, die ihre Produkte unter anderem als Direktvermarkter in Verkehr bringen.

Die Hauptaufgaben sind:

  • Durchführung von Kontrollen in Betrieben, die Lebensmittel herstellen, behandeln und/oder in den Verkehr bringen, wie bspw. in Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, Bäckereien und Konditoreien, Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben sowie Direktvermarkter, Lebensmittelgroß- und einzelhandel.
  • Durchführung von Kontrollen in Betrieben, die Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln und/oder in den Verkehr bringen, wie bspw. Kosmetik-, Geschirr-, Bekleidungs- und Verpackungsmaterialhersteller, d.h. Gegenstände, die direkt mit dem Lebensmittel oder der menschlichen Haut oder Schleimhaut in Berührung kommen.
  • Probenahmen bei Lebensmittel- und Bedarfsgegenständen, Probenahmen im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, zur weiteren Untersuchung an den Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämtern im Land, u. a. mikrobiologisch, chemisch.
  • Verfolgung von Hinweisen und Verbraucherbeschwerden hinsichtlich der Betriebshygiene oder der Beschaffenheit von Lebensmitteln.
  • Fachliche Stellungnahmen und Beratungen bei Fragen im Umgang mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, insbesondere bei Übernahmen, Neueröffnungen und Baugesuchen von Betrieben.
  • Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich weitergehender Untersuchungen (Trichinenuntersuchung, Untersuchung von Schlachtrindern auf Bovine Spongioforme Encephalopathie (BSE), Messung des pH-Wertes, Bestimmung der Wasserbindungsfähigkeit von Fleisch, Untersuchung auf Geruch- und Geschmackabweichungen u. a.)
  • Sperrung und Wiederzulassung von Milcherzeugern bei mikrobiologischen Abweichungen. Laufende Untersuchungen der Milch führt der Milchprüfring Baden-Württemberg e.V durch.

Die Überwachungstätigkeiten werden durch die Lebensmittelkontrolleure, amtliche und beamtete Tierärzte des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz durchgeführt.

Sie werden u. a. unterstützt durch die Sachverständigen der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (Lebensmittelchemiker, Tierärzte, Weinkontrolleure und sonstige Gutachter) und bei Erkrankungsfällen durch Ärzte und Gesundheitsaufseher des Fachbereichs Gesundheit.

Werden bei Betriebskontrollen und Probeuntersuchungen Mängel und damit Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt, kann es zur Anordnung von Maßnahmen bis hin zu Betriebsschließungen sowie zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten kommen.
Die Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Heidenheim ist auch in das sogenannte RASFF-Schnellwarnsystem (rapid alert system for food and feed) der Europäischen Union integriert. Hinsichtlich Kosmetika und sogenannter Bedarfsgegenstände wird dieses Schnellwarnsystem RAPEX genannt. Im Rahmen dieser Schnellwarnsysteme wird bei der Feststellung eines gesundheitsgefährdenden Erzeugnisses durch die zuerst betroffene Lebensmittelüberwachungsbehörde unverzüglich eine Warnmeldung an die übergeordneten Landesbehörden und an die für den Hersteller bzw. Importeur örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde abgegeben. Der Behördenapparat ermittelt sodann die Warenströme der beanstandeten Erzeugnisse und informiert dann alle betroffenen Überwachungsbehörden der einzelnen Bundesländer bis hin zu den Bundesbehörden und ggf. auch die Überwachungsbehörden betroffener EU-Mitgliedsstaaten. Parallel zu den Informationstätigkeiten stellen die unterrichteten Überwachungsbehörden durch Maßnahmen gegenüber den jeweiligen Betrieben sicher, dass die gesundheitsgefährdenden Erzeugnisse aus dem Verkehr genommen werden. Erforderlichenfalls erfolgen zusätzlich öffentliche Warnungen über die Medien zum Schutze der Verbraucher.

Die vorgeschriebenen Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bei Schlachtungen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden sowie erlegtem Wild werden ständig vorgenommen. Sie dienen nicht allein dem Schutz vor einer Gefährdung durch Tierkrankheiten (Zoonosen) sondern auch dem Schutz des Verbrauchers vor verbotenen Hormonen, Medikamenten und sonstigen gesundheitsrelevanten Rückständen wie Schwermetallen und Pflanzenschutzmitteln.

Einen weiten Bereich in der täglichen Arbeit des Fachbereiches Veterinärwesen und Verbraucherschutz nimmt die Information des Verbrauchers wie auch des Gewerbetreibenden ein. Fragen der Verbraucher zielen in erster Linie auf mögliche Gesundheitsgefährdungen durch bestimmte Lebensmittel. Gewerbetreibende (Produzenten, Verkäufer) wünschen Auskünfte im Hinblick auf korrekte Behandlung von Lebensmitteln, um einerseits den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, andererseits um nachteilige Beeinflussungen der Lebensmittel zu vermeiden. Sinnvollerweise setzt die Information bereits im Stadium des Auf- oder Umbaus des Betriebes mit einer genauen Analyse der Baupläne und Produktionspläne innerhalb des Betriebes ein.

Bestimmte Betriebe sind nach EU-Recht zulassungspflichtig. Für die Zulassung der handwerklichen Betriebe ist das Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz, zuständig.