Küchenabfälle
Information zum Thema Küchen- bzw. Speiseabfälle
Die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine oder andere Klauentiere ist aus seuchen-
hygienischen Gründen streng verboten. Dies gilt sowohl für Abfälle aus dem eigenen
Haushalt als auch für solche aus gewerblichen Betrieben.
Wohin mit Speiseabfällen?
Speiseabfälle, die im Privathaushalt anfallen:
In geringen Mengen können diese grundsätzlich über den Restmüll entsorgt werden.
Für rohe Abfälle, die keine tierischen Bestandteile enthalten (z. B. Salat, Gemüse, Kartoffelschalen), empfiehlt sich die Eigenkompostierung.
Tierische Abfälle (z. B. Wurst, Milchprodukte, Eier, Fisch) roh oder gekocht sollten auch in kleinen Mengen nicht in den Kompost gelangen sondern über Restmüll oder spezielle
Verwertungsfirmen entsorgt werden.
Speiseabfälle aus gewerblichen Lebensmittelbetrieben (z. B. Gastronomie):
Diese müssen grundsätzlich über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt, oder über zugelassene
Spezialbetriebe (Erhitzungsanlagen, Biogasanlagen, Kompostanlagen), entsorgt werden. Dort können die Abfälle einer sicheren Behandlung und Wiederverwertung unterzogen werden
Die Beseitigung gewerblich anfallender Speisereste über den Restmüll ist nicht mehr zulässig. Auch die Kompostierung auf dem eigenen Betrieb ist nicht erlaubt.
Was noch zu beachten ist:
Wer Speiseabfälle abgibt muss sich vergewissern, dass der Abnehmer über eine Zulassung nach Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 verfügt.
In Baden-Württemberg gibt es mittlerweile genügend Unternehmen, die Speisereste ordnungsgemäß entsorgen können
Im Landkreis Heidenheim sind derzeit mehrere Firmen ansässig, die zur Entsorgung
berechtigt sind.
Der Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung ist durch Begleitschein, Rechnungen oder Kundenlisten anerkannter Entsorgungsfirmen gegenüber den Überwachungsbehörden zu erbringen.

