Blauzungenkrankheit
Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit (engl. Bluetongue) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, die mit Fieber und Ödemen infolge Gefäßschädigungen einhergehen kann. Ihr Verlauf kann mild bis hochgradig sein.
Die Krankheit befällt insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen. Sie ist seit langem in wärmeren Regionen (Mittelmeerraum, Afrika) bekannt. Die Infektion findet - im Gegensatz zu den meisten Viruserkrankungen - nicht unmittelbar von Tier zu Tier statt. Der Virus wird durch Mücken, einer einheimischen Gnitzen-Art (Culicoides), übertragen. Das Virus kann nicht auf Menschen übertragen werden, eine Gesundheitsgefährdung besteht deshalb nicht. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.
Landwirte, Tierärzte und andere Personen, die mit Vieh umgehen, müssen den Verdacht auf Blauzungenkrankheit unverzüglich dem Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz, melden. In diesem Zusammenhang werden Halter von Rindern, Schafen und Ziegen, die ihre Tiere noch nicht beim Landratsamt Heidenheim angezeigt haben, aufgefordert, dies mittels des entsprechenden Antrages auf Tierhalter-Registrierung (ein Bogen zur Tierhalterregistrierung ist auf dieser Homepage erhältlich) nachzuholen.
Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit:
Um die Krankheit einzudämmen, war in Deutschland 2008 und 2009 die flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 verpflichtend vorgeschrieben. Die Mehrheit der Bundesländer hat sich gegen die Stimme Baden-Württembergs dafür ausgesprochen, die Impfung ab 2010 nur noch freiwillig fortzuführen.
Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Stellungnahme der Tierärztekammer Baden-Württemberg
Die Entschädigungsregelung des Landes und der Tierseuchenkasse für Tierverluste läuft mit dem Abschluss der Impfaktion aus.
Rechtsgrundlagen:
- Verordnung zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
- Verordnung zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit
- Verordnung (EG) 1266/2007 der Komission vom 26.10.2007 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit sowie der Beschränkungen, die für Verbringungen bestimmter Tiere von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Arten gelten
- Blauzungenkrankheit sonstige EG-Vorschriften
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Friedrich-Löffler-Institut
- Europäische Gemeinschaft (englisch)
- EU-BTNET
- LGL Bayern
- LAVES Niedersachsen
- Paul-Ehrlich-Institut (Impfungen)
- Bundesamt für Veterinärwesen Schweiz
- Präsentationen der EU-Mitgliedsstaaten zum aktuellen Seuchengeschehen (SCFCAH)
- WAHID Interface des Internationalen Tierseuchenamts (OIE)
(hier können an die OIE gemeldete Tierseuchenfälle als Karte oder Liste abgerufen werden)
Allgemeine Informationen zur Blauzungenkrankheit
Vortrag über die Blauzungenkrankheit (TGD NRW, Stand November 2008, 5.8 MB)
BMELV-Forschung "Kleine Mücke - große Wirkung"
Videos des Bundesamtes für Veterinärwesen der Schweiz
Entschädigungen:
Verfahrensbeschreibung "Antrag auf Entschädigung"

