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Schweinepest

Allgemeines zur Schweinepest:
Bei der klassischen Schweinepest (KSP) handelt es sich um eine hoch kontagiöse, virusbedingte Tierseuche mit schneller Ausbreitungstendenz, die in den Schweinebeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann.
Das frühe Erkennen der KSP wird durch die oft schwache Ausprägung des klinischen Bildes im Anfangsstadium erschwert, so dass insbesondere der Seuchenprophylaxe ein hoher Stellenwert zukommt. Jährliche klinische Untersuchungen einschließlich der Entnahme von Blutproben in Risikobeständen (Schweine) zählen deshalb standardmäßig zur Seuchenprophylaxe gegen die KSP.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat eine Allgemeinverfügung zur veterinärbehördlichen Anordnung von Untersuchungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest erlassen. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte in der örtlichen Presse (HNP und HZ) am 26.07.2007.
Anfang 2009 wurden in Nordrhein-Westfalen sowie Rheinland-Pfalz neue Fälle der Wildschweinepest festgestellt.
Rechtsgrundlagen:
Schweinepestverordnung