Eingetragene Lebenspartnerschaft
Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 können unverheiratete volljährige Personen gleichen Geschlechts eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen. Dies erfolgt, indem die Partner oder Partnerinnen vor der zuständigen Behörde übereinstimmende Erklärungen abgeben. Dabei besteht auch die Möglichkeit, einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen.
In Baden-Württemberg ist die zuständige Behörde in Landkreisen das Landratsamt als untere Verwaltungsbehörde. Im Landratsamt Heidenheim wird diese Aufgabe im Fachbereich Recht und Kommunalaufsicht wahrgenommen.
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann nur zwischen Personen gleichen Geschlechts begründet werden. Diese Personen dürfen
- nicht minderjährig sein,
- nicht verheiratet sein,
- nicht bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen,
- nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein,
- keine voll- oder halbbürtigen Geschwister sein,
- keine Scheinpartnerschaft begründen.
Für nähere Auskünfte dürfen Sie sich gerne an unsere Ansprechperson wenden.
Was Sie tun müssen und welche Unterlagen vorzulegen sind, wenn Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen möchten, finden Sie unter „Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft“.
Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Tipp
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen möchten, müssen Sie persönlich bei der zuständigen Behörde deren Mitwirkung an der Begründung der Lebenspartnerschaft beantragen. Das Landratsamt Heidenheim ist dann zuständig, wenn eine/r der PartnerInnen im Landkreis Heidenheim wohnhaft ist.
Zur Aufnahme des Antrags ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich. Zu diesem Termin sollen in der Regel beide PartnerInnen persönlich erscheinen. Ist ein/e PartnerIn ausnahmsweise aus triftigen Gründen am persönlichen Erscheinen gehindert, so ist eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass der/die andere PartnerIn zur Beantragung bevollmächtigt ist.
Steht nach Prüfung der Unterlagen fest, dass die Voraussetzungen für die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vorliegen, werden die PartnerInnen benachrichtigt. Mit dieser Benachrichtigung ergeht ein Gebührenbescheid.
Der Termin für die Beurkundung der Begründung der Lebenspartnerschaft wird gemeinsam mit den PartnerInnen vereinbart. Bei der Ausgestaltung der Beurkundungszeremonie werden die Wünsche der PartnerInnen soweit möglich berücksichtigt. Im Landratsamt Heidenheim stehen Räume unterschiedlicher Größe zur Verfügung, so dass auch Gäste mitgebracht werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beurkundung auch in Räumlichkeiten außerhalb des Landratsamts erfolgen.
Bei der eigentlichen Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft werden beide PartnerInnen nacheinander befragt, ob sie eine Lebenspartnerschaft mit dem/der jeweils anderen PartnerIn eingehen möchten. Wenn beide PartnerInnen übereinstimmend mit JA antworten, ist die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtswirksam begründet. Über die Abgabe der Erklärungen wird eine Niederschrift gefertigt. Außerdem wird den PartnerInnen als Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen folgende Unterlagen:
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters (Geburtsstandesamt) mit Hinweisteil
- Ggf. beglaubigte Abschrift des Eheregisters (Familienbuchs) von Vorehen und rechtskräftige(s) Scheidungsurteil(e)
- Ggf. Nachweise über die Auflösung früherer Partnerschaften (rechtskräftiges Urteil und Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister)
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen diese Unterlagen:
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde mit Elternangabe (mit Übersetzung ins Deutsche und Legalisation)
- Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeits- oder Familienstandbescheinigung des Heimatlandes (mit Übersetzung und Legalisation) oder
- Bescheinigung der zuständigen Behörde des Heimatlandes über den Familienstand (mit Übersetzung und Legalisation)
- Ggf. Nachweise über die Auflösung von Vorehen oder früheren Partnerschaften (mit Übersetzung, falls aus dem Ausland)
Die Unterlagen sollen jeweils nicht älter als sechs Monate sein.
Gebühren
Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft
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166,00 Euro
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Mitwirkung außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (6:30 Uhr bis 18:30 Uhr), an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen |
1,25-fache Gebühr |
Aufnahme einer Versicherung an Eides statt |
31,00 Euro |
Erteilung einer zusätzlichen Urkunde über die Begründung einer Lebenspartnerschaft |
5,00 Euro |
Entgegennahme von namensrechtlichen Erklärungen, soweit sie nicht bei der Begründung der Lebenspartnerschaft abgegeben werden |
31,00 Euro |
Erteilung einer zusätzlichen Bescheinigung über die Entgegennahme namensrechtlicher Erklärungen |
5,00 Euro |
Tipp
Wenn Sie die notwendigen Unterlagen schon vor dem vereinbarten Termin für den Antrag auf Mitwirkung an der Begründung der Lebenspartnerschaft vorlegen, kann der Antrag vollständig vorbereitet werden. Dadurch ersparen Sie sich Wartezeiten.

