Sie befinden sich hier:
Startseite
>
Kinder, Jugend und Familie
>
Lebenspartnerschaften
Eingetragene Lebenspartnerschaft
Der Landtag von Baden-Württemberg verabschiedete am 7. Dezember 2011 das Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes.
Dadurch sind für die Mitwirkung an der Begründung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und für die Entgegennahme von namensrechtlichen Erklärungen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ab 1. Januar 2012 die Standesämter der Städte und Gemeinden zuständig.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, wenn Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen oder eine namensrechtliche Erklärung nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz abgeben möchten.

