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Landratsamt
Das Landratsamt Heidenheim ist sowohl untere staatliche Verwaltungsbehörde und kommunale Kreisbehörde. Als Staatsbehörde ist es untere Verwaltungsbehörde; hier hat der Landrat die alleinige Zuständigkeit. Für den Aufgabenbereich der Kreisbehörde ist der Kreistag zuständig.
Bei der Erfüllung der Aufgaben orientiert sich die Verwaltung des Landratsamtes an den Bedürfnissen der Einwohnerinnen und Einwohner. Als modernes Dienstleistungsunternehmen mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten ist es unser Anliegen, flexibel und serviceorientiert zu handeln und dem Wohl der Einwohnerschaft gerecht zu werden.

