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Vermessung und Flurneuordnung

Das Landratsamt Heidenheim ist untere Vermessungsbehörde, es führt das Liegenschaftskataster im Landkreis mit Ausnahme des Gebiets der Stadt Heidenheim.

Hinweisschild: Gefahrenstelle Vermessung

Das Liegenschaftskataster ist der einzige flächendeckende und aktuelle Nachweis aller Flurstücke und Gebäude. Es gliedert sich in eine zeichnerische und eine beschreibende Darstellung. Durch die Übernahme von Veränderungen tatsächlicher und rechtlicher Art wird das Kataster aktuell gehalten. Einsicht in die Unterlagen des Liegenschaftskatasters kann in unserem Servicebereich genommen werden.

Messwagen mit Tachymeter und Satellitenpositionierungsausrüstung

Jede Änderung von Flurstücksgrenzen bedarf einer Katastervermessung. Dabei werden neue Grenzen gebildet und mit Grenzzeichen abgemarkt. Diese Vermessungen erfolgen im Auftrag der Grundstückseigentümer. Bauliche Veränderungen oder Änderungen der Nutzungsart werden von Amts wegen vermessen. Ein Auftrag ist nicht erforderlich. Möchte ein Eigentümer wissen, wo seine Grenze verläuft, kann er eine Grenzfeststellung beantragen. Dabei werden Mängel in der Abmarkung behoben und vorhandene Grenzzeichen überprüft.

Ausführlichere Informationen erhalten Sie hier.