Fachbereich Recht und Kommunalaufsicht
Rechtsaufsicht über Gemeinden und Verbände
Heimaufsicht
Betreuungsbehörde
Organisation und Prüfung von Wahlen
Rechtsaufsicht über Gemeinden und Verbände
Mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Heidenheim und Giengen unterstehen alle Städte und Gemeinden des Landkreises und deren Eigenbetriebe sowie elf Wasser- und Bodenverbände und ein Zweckverband der Rechtsaufsicht des Landratsamts Heidenheim.
Hier sind umfangreiche Kenntnisse in allen Bereichen gemeindlicher Aufgaben erforderlich. Das Tätigkeitsfeld reicht von der umfassenden Beratung und Unterstützung der Gemeinden über die Prüfung der Haushalte und der gemeindlichen Satzungen, die Entscheidung über Widersprüche gegen gemeindliche Verwaltungsakte bis hin zur Dienstaufsicht über die Bürgermeister.
Hauptaufgabe im Rahmen der Heimaufsicht ist neben der umfassenden Beratung verschiedenster Personengruppen die Überwachung der Altenpflegeheime und der Heime für erwachsene Menschen mit psychischer Erkrankung oder Behinderung. Zur effektiven Erfüllung dieser Aufgabe werden die Einrichtungen in der Regel einmal im Jahr unangemeldet besucht, um zu überprüfen, ob sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Erwachsene, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst wahrnehmen können, müssen von einem durch die Betreuungsgerichte bestellten gesetzlichen Betreuer vertreten werden.
Die Betreuungsbehörde berät Sie in allen Fragen zum Betreuungsrecht. Ferner unterstützt die Betreuungsbehörde die Betreuungsgerichte im Verfahren der Betreuerbestellung.
Organisation und Prüfung von Wahlen
Bei den unterschiedlichsten Wahlen werden zahlreiche Aufgaben wahrgenommen, die je nach Wahlart von der Vorbereitung der Wahl über die Durchführung der Wahl in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden bis hin zur Wahlprüfung reichen.
Als weitere Aufgabe berät die Leitung des Fachbereichs die Einheiten des Landratsamts in rechtlichen Fragen.

