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Fachbereich Jugend und Familie
Fachbereich Jugend und Familie
Unsere Aufgabe - Die junge Generation
Junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, ihnen sowie ihren Eltern dabei Hilfe anzubieten, ist nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch Achtes Buch- SGB VIII) Aufgabe des Kreisjugendamtes. Unser breit gefächertes Angebot soll die Umsetzung dieser Aufgaben gewährleisten.
Unsere Aufgabengebiete sind:
1. Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften
2. Unterhaltsvorschusskasse
3. Wirtschaftliche Jugendhilfe
4. Sozialpädagogische Dienste:
- Allgemeiner Sozialer Dienst, Trennungs- und Scheidungsberatung
- Jugendgerichtshilfe, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach § 35 a SGB VIII, Pflegekinderdienst, Adoptionen
- Fachberatung Kinderbetreuungsangebote
An uns können Sie sich gerne wenden, wenn es um Fragen der Erziehung und Entwicklung von jungen Menschen geht. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie in Not- und Konfliktlagen.



