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Fachbereich Jugend und Familie

Familie gezeichnet

Unsere Aufgabe - Die junge Generation

Junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, ihnen sowie ihren Eltern dabei Hilfe anzubieten, ist nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch Achtes Buch- SGB VIII) Aufgabe des Kreisjugendamtes. Unser breit gefächertes Angebot soll die Umsetzung dieser Aufgaben gewährleisten.

Regenbogen

Unsere Aufgabengebiete sind:
1.     Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften
2.     Unterhaltsvorschusskasse
3.     Wirtschaftliche Jugendhilfe
4.     Sozialpädagogische Dienste:

  • Allgemeiner Sozialer Dienst, Trennungs- und Scheidungsberatung
  • Jugendgerichtshilfe, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach § 35 a SGB VIII, Pflegekinderdienst, Adoptionen
  • Fachberatung Kinderbetreuungsangebote

An uns können Sie sich gerne wenden, wenn es um Fragen der Erziehung und Entwicklung von jungen Menschen geht. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie in Not- und Konfliktlagen.