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Stabsstelle Rechnungsprüfung

Nach der Gemeinde- bzw. Landkreisordnung sind die Landkreise zur Einrichtung von Rechnungsprüfungsämtern verpflichtet.

Die Hauptaufgaben der Rechnungsprüfung (Revision) sind insbesondere:

  • Örtliche Prüfung / Innenrevision der Landkreisverwaltung; Prüfung der Jahresrechnung - Einhaltung des Haushaltsrechts
  • Örtliche Prüfung / Innenrevision der Eigenbetriebe des Landkreises; Prüfung der Jahresabschlüsse - Einhaltung des Eigenbetriebsrechts
  • Aufgaben im Auftrag der Rechtsaufsicht; überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung von 12 Wasserverbänden und 1 Gemeinde unter 4.000 Einwohner