Sie befinden sich hier:
Startseite
>
Landkreis, Politik und Verwaltung
>
Landratsamt
>
Personalvertretungen
>
Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Der Personalrat wird bei der Wahrnehmung seiner Rechte durch die Jugendvertretung unterstützt. Die Jugendvertretung ist kein selbständiges und gleichberechtigtes Organ. Grundsätzlich obliegt es allein dem Personalrat, die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Die JAV arbeitet eng mit dem Personalrat zusammen.
Die amtierende Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) des Landratsamtes Heidenheim wurde am 27.04.2010 auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) Baden-Württemberg gewählt. Ihr gehören drei Mitglieder an.

