Der Personalrat
Der Personalrat ist das gewählte Verbindungsglied zwischen den Beschäftigten und dem Landratsamt als Arbeitgeber.
Wir sind ein Gremium von 11 Personen, die alle 4 Jahre neu gewählt werden;
8 VertreterInnen der Gruppe Beschäftigten TvöD, 3 VertreterInnen der Gruppe BeamtInnen. Am 27.04.2010 fand die Wahl auf Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) Baden Württemberg statt.
Das Aufgabenspektrum ist vielseitig. Neben Maßnahmen, die den innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Belangen der Beschäftigten dienen, hat der Personalrat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen eingehalten werden. Der Personalrat hat Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen zu nehmen und, falls sie berechtigt sind, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken. Er führt mindestens einmal im Jahr eine Personalversammlung durch. Auch Unfallverhütung und Arbeitsschutz sind Anliegen des Personalrats.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben des Personalrates ist die Vorsitzende freigestellt, d. h. sie ist von ihrer eigentlichen Aufgabe im Landratsamt befreit und arbeitet nur für den Personalrat. Die Personalratsvorsitzende ist Vertreterin der Arbeitnehmer. Der stellvertretende Vorsitzende ist teilfreigestellt und Vertreter der Beamten.
Beide sind Ansprechpartner für die kleinen und großen Probleme, die die Kolleginnen und Kollegen mit der Dienststelle oder auch untereinander in der täglichen Arbeit haben. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns oder schreiben Sie uns eine Mail.
Die Personalräte sind oft in Terminen eingebunden und deshalb nicht immer erreichbar. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an unser Sekretariat. Die Angelegenheiten werden vertraulich behandelt; alle Mitglieder des Personalrates und das Sekretariat stehen unter Schweigepflicht.


