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Wahlen

Staatliche Wahlen

Im Bereich der staatlichen Wahlen erfüllt der Fachbereich Recht und Kommunalaufsicht beim Landratsamt Heidenheim für den Landkreis die Aufgaben des Kreiswahlleiters bei der Vorbereitung und Durchführung von Europa- und Landtagswahlen. Diese Aufgaben betreffen im Wesentlichen die Vorbereitung der Wahlen, die Durchführung in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden, die Ermittlung des Wahlergebnisses und die Vorbereitung der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Kreiswahlausschuss.
Für die Wahl zum Deutschen Bundestag übernahm das Landratsamt Heidenheim bisher keine Aufgaben. Hier bildet der Landkreis Heidenheim gemeinsam mit einem Teil des Ostalbkreises einen Wahlkreis. Die Aufgaben in Zusammenhang mit der Bundestagswahl übernimmt der Ostalbkreis.

Kommunalwahlen

Bei den Kommunalwahlen sind die Aufgaben bei der Wahl des Kreistags und bei den übrigen Kommunalwahlen, also den Gemeinderats-, Ortschaftsrats- und Bürgermeisterwahlen unterschiedlich.
Die Leitung der Wahl des Kreistags hat der Kreiswahlausschuss, dessen Vorsitzender Kraft Gesetzes der Landrat ist. Die Erfüllung der Aufgaben, die von der Vorbereitung und Durchführung der Wahl bis zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses reichen, übernimmt im Landratsamt Heidenheim der Fachbereich Recht und Kommunalaufsicht.
Für die Gemeinderats-, Ortschaftsrats- und Bürgermeisterwahlen ist das Landratsamt Heidenheim in seiner Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde für die Wahlprüfung zuständig. Gegenstand der Wahlprüfung ist in erster Linie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses, aber auch die Vorbereitung und Durchführung der Wahl.



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