Ausländerrecht
Informationen zum Ausländerrecht
Die Ausländerbehörde ist zuständig für aufenthaltsrechtliche und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und nach anderen ausländerrechtlichen Bestimmungen.
Der Tätigkeitsbereich umfasst u. a. die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die Beteiligung am Visaverfahren sowie die Ausstellung von Passersatzpapieren.
Grundsätzlich benötigt jeder Ausländer für die Einreise nach Deutschland einen Aufenthaltstitel und einen gültigen Nationalpass.
Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde gerne zur Verfügung.
Über die nachfolgenden Internetseiten können Sie zu vielen Fragestellungen Informationen abrufen.
1. Fragen rund um das Zuwanderungsgesetz/Aufenthaltsgesetz
Ein umfangreiches Informationsportal zum Zuwanderungsgesetz bietet die Internetseite des Bundesministerium des Innern unter www.zuwanderung.de.
2. Einreisebestimmungen
Zur Einreise benötigen Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen in der Regel ein Visum. Die Einreisebestimmungen sind am individuellen Aufenthaltszweck und der Staatsangehörigkeit des Ausländers ausgerichtet. Das Visum wird vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Ausland beantragt.
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie hierzu weitere Informationen.
3. Integration und Integrationskurse
Zu Fragen rund um das Thema Integration hält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Informationen und Tipps bereit.
4. Arbeitsmigration
Informationen und Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer finden Sie hier.

