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Standesamtsaufsicht

Die Standesamtsaufsicht führt die Fachaufsicht über die örtlichen Standesämter im Landkreis Heidenheim und ist damit für folgende Standesämter zuständig:

  • Standesamt Heidenheim an der Brenz
  • Standesamt Giengen an der Brenz
  • Standesamt Herbrechtingen
  • Standesamt Gerstetten
  • Standesamt Gerstetten-Dettingen
  • Standesamt Steinheim am Albuch
  • Standesamt Steinheim-Söhnstetten
  • Standesamt Königsbronn
  • Standesamt Nattheim
  • Standesamt Sontheim an der Brenz
  • Standesamt Niederstotzingen
  • Standesamt Dischingen
  • Standesamt Hermaringen

Aufgaben der Standesamtsaufsicht

  • Beratung der Standesbeamten
  • Durchführung von Fortbildungen für Standesbeamte
  • Fortführung der Personenstandeszweitbücher
  • Klärung von Rechtsfragen aus dem Personenstandsrecht im Standesamtsbereich
  • Ausländisches Namensrecht
  • Eheschließungen im Ausland
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Prüfung ausländischer Scheidungsurteile
  • Durchführung von gerichtlichen Berichtigungsverfahren im Personenstandsrecht
  • Anordnung von Geburten- und Sterbefällen im Ausland
  • Namensführung
  • Legalisation deutscher Personenstandsurkunden

Diese Aufgaben betreffen vor allem die Zusammenarbeit mit den Standesämtern im Landkreis Heidenheim. Bitte wenden Sie sich deshalb in allen Fragen daher zunächst an Ihr zuständiges Standesamt.



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