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Standesamtsaufsicht
Die Standesamtsaufsicht führt die Fachaufsicht über die örtlichen Standesämter im Landkreis Heidenheim und ist damit für folgende Standesämter zuständig:
- Standesamt Heidenheim an der Brenz
- Standesamt Giengen an der Brenz
- Standesamt Herbrechtingen
- Standesamt Gerstetten
- Standesamt Gerstetten-Dettingen
- Standesamt Steinheim am Albuch
- Standesamt Steinheim-Söhnstetten
- Standesamt Königsbronn
- Standesamt Nattheim
- Standesamt Sontheim an der Brenz
- Standesamt Niederstotzingen
- Standesamt Dischingen
- Standesamt Hermaringen
Aufgaben der Standesamtsaufsicht
- Beratung der Standesbeamten
- Durchführung von Fortbildungen für Standesbeamte
- Fortführung der Personenstandeszweitbücher
- Klärung von Rechtsfragen aus dem Personenstandsrecht im Standesamtsbereich
- Ausländisches Namensrecht
- Eheschließungen im Ausland
- Vaterschaftsanerkennungen
- Prüfung ausländischer Scheidungsurteile
- Durchführung von gerichtlichen Berichtigungsverfahren im Personenstandsrecht
- Anordnung von Geburten- und Sterbefällen im Ausland
- Namensführung
- Legalisation deutscher Personenstandsurkunden
Diese Aufgaben betreffen vor allem die Zusammenarbeit mit den Standesämtern im Landkreis Heidenheim. Bitte wenden Sie sich deshalb in allen Fragen daher zunächst an Ihr zuständiges Standesamt.

