Erwerb und Besitz von Waffen
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen ist eine behördliche Erlaubnis, die in der Form der sog. Waffenbesitzkarte (WBK) erteilt wird, erforderlich.
Das Waffengesetz unterscheidet in Abhängigkeit vom Bedürfnis zwischen folgenden Waffenbesitzkarten:
- Grüne WBK für Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen
- Gelbe WBK für Sportschützen zum Erwerb von u. a. Einzellader- und Repetierlangwaffen
- Rote WBK für Waffensammler
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahrs
- Gilt nur für Schusswaffen bis zum Kaliber von 5,6mm lfB oder .22 l.r. und für Flinten im Kaliber 12 oder kleiner.
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
- Personen die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, müssen für den Erwerb von großkalibrigen Schusswaffen zusätzlich ein Zeugnis über ihre geistige Eignung vorlegen.
- Sachkunde
- Bedürfnis
- Bei einer grünen WBK für Sportschützen erfolgt dies durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes. Dieser muss bescheinigen, dass der Antragsteller seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport im Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin des jeweiligen Verbandes zugelassen und erforderlich ist.
- Bei Waffensammlern zusätzlich:
- Benennung des angestrebten Sammelbereichs
- Begründung der kulturhistorischen Bedeutsamkeit
- Begründung der Erforderlichkeit
- Vollständige Aufstellung der bereits vorhandenen Waffen in der Art, wie sie in die gewählte Sammelsystematik eingereiht werden sollen
- Benennung der für einen Erwerb vorgesehenen Waffen
- Nachweis der Sachkunde
- genaue Angabe über den Aufbewahrungsort der Sammlung
- Nachweis über die gesetzeskonforme Aufbewahrung der Waffen
Bei einem Waffenerwerb im Rahmen der Erbfolge ist die Sachkunde und das Bedürfnis nicht erforderlich.
Verfahrensablauf
Sie müssen uns einen Antrag mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vorlegen. Im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeit werden folgende Erkundigungen von uns eingeholt:
- eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister
- eine Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
- eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
Nachdem alle Voraussetzungen vorliegen wird von uns die Waffenbesitzkarte erteilt. Die grüne Waffenbesitzkarte wird mit einem sog. Voreintrag ausgestellt. Dieser Voreintrag stellt die Erlaubnis dar, innerhalb eines Jahres die beantragte Schusswaffe zu erwerben. Die mit der WBK gleichzeitig erteilte Erlaubnis zum Besitz der Waffe gilt unbefristet.
Einen besonderen Fall stellt hier die gelbe WBK für Sportschützen dar. Mit dieser WBK können Sie ohne den o. g. Voreintrag bestimmte für schießsportliche Zwecke geeignete Waffenarten erwerben und unbefristet besitzen. Zu beachten ist allerdings, dass in 6 Monaten nur 2 Waffen erworben werden dürfen.
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich ist der vollständig ausgefüllte Antrag notwendig. Die weiteren Unterlagen sind vom jeweiligen Bedürfnis abhängig:
- Jäger: Jägerprüfungszeugnis oder gültiger Jagdschein
- Sportschützen: Bedürfnisbescheinigung eines anerkannten
Schießsportverbandes - Erben: Testament oder Erbschein und bei mehreren Erben eine Verzichtserklärung zu Gunsten des Antragstellers
- Waffensammler: Waffensachkunde und Bedürfnisnachweis mit den o. g.
zusätzlichen Unterlagen
Gebühren
- Ausstellung einer grünen Waffenbesitzkarte: 49 €
- Ausstellung einer gelben Waffenbesitzkarte: 49 €
- Ausstellung und Änderung einer roten Waffenbesitzkarte. 80 € bis 500 €
- Eintragung eines Voreintrags: 49 €

