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Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Zahlreiche Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern z. B. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichten Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Ziel ist es, sicherheitstechnische Mängel rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen, sei es bei der Benutzung von einfachen Werkzeugen und Arbeitsmitteln oder in Gebäuden und bei komplexen Anlagen.

Beim Einrichten und Betreiben von stationären Arbeitsstätten und mobilen Baustellen sind Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten einzuhalten. Besondere Gefahren können durch die Interaktion von Mensch und Technik entstehen.

Aufgabe der Gewerbeaufsicht ist es, den Vollzug des gesetzlichen Arbeitsschutzes und dessen Qualität zu überwachen sowie Arbeitsunfälle zu untersuchen. Dabei stehen die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen im Vordergrund. Ziel ist eine Sensibilisierung für ein ausgeprägtes Gesundheits- und Sicherheitsorientiertes Bewusstsein der Verantwortlichen und Betroffenen.

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und steigern die Effizienz der Volkswirtschaft. Hieraus resultiert ein Vorsprung im globalen Wettbewerb, da weniger Ausfallzahlungen geleistet werden müssen und das Sozialsystem entlastet wird.