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Cluster Forst und Holz
Der Wirtschaftsbereich „Forst und Holz“ ist einer der beschäftigungswirksamsten Wirtschaftssektoren in Deutschland. Gerade in Baden-Württemberg, einem der waldreichsten Bundesländer, ist Holz einer der wichtigsten regenerativen Rohstoffe, diesen Sektor weiterzuentwickeln ist Ansatzpunkt der Clusterinitiative „Forst und Holz“.
Die Landesinitiative will mit dieser Förderung die Unternehmen des Clusters Forst und Holz insgesamt stärken. Vor allem sollen die innerhalb des Clusters bestehenden Arbeitsplätze gesichert und die Entstehung von neuen Arbeitsplätzen unterstützt werden. Auch die Entwicklung neuer Verfahren zur Be- und Verarbeitung des Rohstoffs sollen angeregt werden.
Antragstellung
Anträge sind mit den entsprechenden Formularen an das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 8 Forstdirektion, zu richten. Die Frist zur Antragstellung wird in der jeweiligen Programmausschreibung bekannt gegeben.
„Eine Zuwendung kann nur für Maßnahmen gewährt werden, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Ver- und Bearbeitung sowie Verwendung des Rohstoffes Holz einschließlich der Zusammenarbeit von Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette des Rohstoffes Holz stehen“ (Ziffer 3.1 der Richtlinie Cluster Forst und Holz).
Die Richtlinie mit Voraussetzungen und Auswahlkriterien, die aktuelle Ausschreibung, sowie Antragsunterlagen und weitere Informationen stehen im Internet auf den Seiten der Clusterinitiative Forst und Holz Baden-Württemberg bereit. Zum Internetauftritt gelangen Sie hier.

