Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) & Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB)
Allgemeine Informationen & Förderschwerpunkte
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium Ländlicher Raum ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen.
Die Gemeinden sollen darin unterstützt werden, unter Berücksichtigung eines sorgsamen Umgangs mit den natürlichen Lebensgrundlagen die Arbeits- und Lebensbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und auch fortzuentwickeln. Sie sollen auch den landwirtschaftlichen Strukturwandel abfedern und der Abwanderung entgegen wirken können.
Die Förderung von Investitionen wird dabei auf folgende Schwerpunkte konzentriert:
- Arbeiten
- Wohnen
- Grundversorgung
- Gemeinschaftseinrichtungen
Bei besonders innovations- und/oder umweltorientierten Vorhaben besteht alternativ die Möglichkeit einer EU-Kofinanzierung mit RWB-Mitteln. Die EU-Kofinanzierungsfähigkeit wird anhand einer Checkliste ermittelt.
Ein Antrag kann ausschließlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erfolgen. Bei Interesse setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf der Antragsfrist mit ihr in Verbindung. Die Frist für die Antragstellung wird in der jährlichen Programmausschreibung bekannt gemacht und endet in der Regel im Herbst des Vorjahres zum jeweiligen Programmjahr.
Die ELR-Richtlinie, aktuelle Programmausschreibungen, sowie Antragsformblätter und weitere allgemeine Informationen stehen im Internet auf den Seiten der Regierungspräsidien Baden-Württemberg zum Download bereit. Zu ELR gelangen Sie hier und die RWB-Checklisten finden Sie hier.


