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Geschäftsstelle Europäischer Sozialfonds

Europäischer Sozialfonds
Wer kann gefördert werden?
Allgemeine Informationen
Aufgaben der Regionalen Arbeitskreise
Mitglieder des EFS- Arbeitskreises

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Europäischer Sozialfonds

Der Europäische Sozialfonds, kurz ESF, wurde 1957 gegründet und gehört zu den Strukturfonds der EU, der die Förderung bestimmter Projekte ermöglicht. Seit diesem Zeitpunkt schafft er Arbeitsplätze, unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bei.
Ziel der Europäischen Union ist es, dass alle Menschen eine berufliche Perspektive erhalten.

Die Geschäftsstelle des ESF befindet sich hier im Landratsamt Heidenheim.

Dem Regionalen ESF-Arbeitskreis Heidenheim werden in einer Periode jährlich 210.000 Euro für ESF-Projekte zugedacht, um diese auf die verschiedenen Projekte umzuverteilen.
Die Höhe der ESF-Finanzmittel ist regional verschieden und vom relativen Wohlstand der jeweiligen Region abhängig.

In der Förderperiode 2007- 2013 hat sich der Landkreis Heidenheim zur Aufgabe gemacht Projekte für die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie der sozialen Eingliederung von benachteiligten Personen zu schaffen.

Wer kann gefördert werden?

Die finanziellen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds stehen für folgende Institutionen zur Verfügung:
öffentliche Verwaltungen

  • Nichtregierungsorganisationen
  • Wohlfahrtsverbände
  • Sozialpartner, die im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung aktiv sind
  • öffentliche und private Träger
  • kirchliche und karitative Einrichtungen
  • Sozialpartner
  • Kommunen
  • kommunale Verbände
  • Bildungs- und Selbsthilfeeinrichtungen

Die Vergabe richtet sich nach Kriterien, die in den ESF-Richtlinien und den ESF- Förderprogrammen des Bundes und Länder festgelegt sind.
Die Projekte müssen einigen Bestimmungen entsprechen. Nachzulesen auf der Homepage: http://esf-bw.de

Allgemeine Informationen

Die gestellten Projektanträge können bis zum 30. September des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Sie müssen vollständig und unterschrieben bei der Landeskreditbank Karlsruhe eingegangen sein, um bearbeitet werden zu können eine Mehrfertigung des Vertrags muss auch bei der Geschäftsstelle im Landratsamt Heidenheim eingereicht werden.
Antragsvordrucke und Antragserläuterungen mit ausführlichen Informationen zur Antragstellung sind im Internet unter http://esf-bw.de abrufbar.

Aufgaben der regionalen Arbeitskreise

Entscheidungen:
Der regionale ESF-Arbeitskreis entscheidet unter dem Vorsitz von Herrn Landrat Hermann Mader über:

  • die Schwerpunktsetzung innerhalb einer regionalen Arbeitsmarktstrategie und
  • welche Projekte ein positives Votum für die weitere Antragstellung erhalten

ESF-Projekte müssen mit mindestens 50% mit nationalen Mitteln kofinanziert werden

Aufgaben:

  • Erstellung und Veröffentlichung
  • Inhaltliche Bewertung regionaler Projektanträge (Übereinstimmung der Strategie des Arbeitskreises und Erstellung einer Vorschlagsliste)
  • einer regionalen Arbeitsmarktstrategie
  • Weiterleitung der Vorschlagsliste an die Landeskreditbank Baden-Württemberg
  • Ergebnissicherung und inhaltliche Prüfung der Verwendungsnachweise
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Netzwerkarbeit

Mitglieder des ESF- Arbeitskreises sind Vertreter des/der:

  • Stadt- oder Landkreises
  • Agentur für Arbeit
  • Arge/Optionskommune
  • Arbeitnehmervertretung bzw. Gewerkschaft
  • Arbeitgebervertretung
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte
  • Freie Wohlfahrtspflege
  • Schulen
  • Weiterbildungsträger
  • Außerschulische Jugendbildung des ESF- Arbeitskreises

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